Ein Schaden im Industriegeschäft läuft nicht durch ein Bearbeitungssystem, sondern durch eine Organisation. Mehrere Versicherer teilen sich das Risiko, ein Makler koordiniert, Sachverständige arbeiten parallel, der Versicherungsnehmer hat eine eigene Versicherungsabteilung, und ein Teil des Schadens fällt in die Betriebsunterbrechung, die erst nach Monaten beziffert werden kann.
Wer in diesem Umfeld arbeitet, führt deshalb ein Verfahren statt einen Vorgang. Die Bezeichnung Claims Manager trifft die Sache besser als Schadensachbearbeiter, und sie meint tatsächlich etwas anderes.
Warum die Regeln andere sind
Das Industriegeschäft ist rechtlich weitgehend von den Beschränkungen befreit, die das Versicherungsvertragsrecht sonst setzt. § 210 VVG bestimmt, dass die Beschränkungen der Vertragsfreiheit nach diesem Gesetz auf Großrisiken nicht anzuwenden sind – und definiert, was ein Großrisiko ist: bei Sach-, Haftpflicht- und Schadensversicherungen etwa dann, wenn der Versicherungsnehmer mindestens zwei von drei Schwellenwerten überschreitet, nämlich 6.600.000 Euro Bilanzsumme, 13.600.000 Euro Nettoumsatzerlöse und 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Transport- und bestimmte Haftpflichtsparten gelten ohne Schwelle als Großrisiko.
Für die Arbeit bedeutet das: Das Bedingungswerk ist verhandelt, oft individuell, häufig in englischer Sprache und mit Klauseln, die es in dieser Form nur in diesem Vertrag gibt. Wer hier reguliert, liest nicht ein Standardwerk, sondern den konkreten Vertrag.
Die Beteiligten sind zahlreich und haben eigene Interessen
Der Versicherungsnehmer ist ein Unternehmen mit eigener Fachabteilung. Sie kennt den Vertrag, hat ihn mitverhandelt und tritt entsprechend auf.
Der Industriemakler koordiniert, protokolliert und vertritt den Kunden. In vielen Programmen führt er die Schadenkommunikation und hält die Fristen nach. Was diese Häuser ausmacht, steht in Erstversicherer, Makler und Industriemakler als Arbeitgeber.
Die Mitversicherer tragen Anteile am Risiko. Der führende Versicherer reguliert in aller Regel für alle, muss aber abstimmen, wenn es um Grundsatzfragen oder große Beträge geht.
Die Sachverständigen arbeiten meist zu mehreren: einer für den Sachschaden, einer für die Betriebsunterbrechung, gegebenenfalls ein technischer Gutachter für die Ursache. Wie diese Rollen zugeschnitten sind, steht in Außenregulierung und Sachverständige.
Dazu kommen Rückversicherer, wenn der Schaden unter einen Vertrag fällt, und bei internationalen Programmen die lokalen Versicherer in den Ländern, in denen Policen ausgestellt wurden.
Die Betriebsunterbrechung ist die eigentliche Schwierigkeit
Ein zerstörtes Gebäude lässt sich bewerten. Der entgangene Deckungsbeitrag eines Werks, das acht Monate stillstand, lässt sich nur rekonstruieren – aus Planzahlen, Auftragsbeständen, Marktentwicklungen und Annahmen darüber, was ohne den Schaden geschehen wäre.
Damit verschiebt sich die Arbeit ins Betriebswirtschaftliche. Ein Claims Manager im Industriegeschäft liest Jahresabschlüsse, Deckungsbeitragsrechnungen und Produktionsplanungen. Wer aus der Sachregulierung kommt, erlebt das als den größten fachlichen Sprung.
Zwei Größen entscheiden dabei über das Ergebnis, und beide stehen im Vertrag. Die Haftzeit bestimmt, über welchen Zeitraum der Ertragsausfall überhaupt ersetzt wird; ist sie zu kurz bemessen, endet die Leistung, bevor der Betrieb wieder läuft. Die Bemessungsgrundlage bestimmt, welche Größe ersetzt wird – in aller Regel der entgangene Gewinn zuzüglich der fortlaufenden Kosten. Ein erheblicher Teil der Auseinandersetzung im Großschaden dreht sich um diese beiden Punkte und nicht um den Sachschaden, der meist schneller geklärt ist. Wer in diesen Bereich wechselt, sollte sich beide Begriffe an einem realen Vertrag erklären lassen, bevor er den ersten Fall übernimmt; alles Weitere lernt man am Fall.
Was das für den Arbeitstag heißt
Wenige Fälle, lange Laufzeiten, viel Abstimmung. Statt fünfzig offener Vorgänge betreuen Sie vielleicht ein Dutzend, dafür über Monate oder Jahre. Der Anteil an Besprechungen, Protokollen und Zwischenberichten ist hoch, der Anteil an Routine gering.
Dazu kommt die Schadenreserve. Bei jedem größeren Vorgang schätzen Sie fortlaufend, was er kosten wird, und diese Schätzung geht in die Bilanz des Hauses ein. Eine Reserve, die über zwei Jahre schrittweise verdoppelt wird, ist ein Problem – für den Abschluss und für das Vertrauen in Ihre Einschätzung. Wie diese Zahlen weiterverarbeitet werden, steht in Das Aktuariat als Arbeitsfeld.
Welche Fähigkeiten gefragt sind
Drei, die über der fachlichen Grundlage liegen.
Verhandlungsfähigkeit gegenüber Gleichrangigen: Ihre Gesprächspartner sind Fachleute mit eigener Position, nicht Anspruchsteller, die eine Auskunft brauchen. Argumente zählen, Autorität nicht.
Projektorganisation: Fristen, Zuständigkeiten, Dokumentenstände, Abstimmungsrunden. Ein Großschaden ohne geführte Akte wird nach sechs Monaten unbeherrschbar.
Und eine sprachliche: Internationale Programme, ausländische Mitversicherer und englischsprachige Bedingungswerke gehören zum Alltag. Englisch ist hier kein Zusatzqualifikationspunkt im Lebenslauf, sondern Arbeitsmittel.
Wie man dorthin kommt
Nicht als Einstieg. Üblich sind drei Vorläufer: die Regulierung gewerblicher Sachschäden mit wachsender Vollmacht, die Regulierung von Haftpflichtgroßschäden, oder ein Wechsel aus dem Industriemaklergeschäft, wo die Schadenbetreuung von der Kundenseite aus betrieben wird.
Was in allen drei Fällen vorausgesetzt wird, ist Belastbarkeit im Detail – und die Bereitschaft, eine einmal getroffene Einschätzung zu revidieren, wenn eine neue Unterlage sie widerlegt. Wer im Industriegeschäft an einer Position festhält, weil er sie vertreten hat, verliert sie später teurer.
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