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Gehalt

Vergütung im Aktuariat: woraus sich die Zahl zusammensetzt

Wer im Aktuariat verhandelt, verhandelt selten über eine Tabelle. Welche vier Größen das Niveau bestimmen, warum der Auskunftsanspruch in kleinen Aktuariaten ins Leere läuft und wie sich eine belastbare Zahl beschaffen lässt.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Zum Gehalt im Aktuariat kursieren Zahlen, deren Herkunft niemand nennen kann. Dieser Text nennt keine, und zwar aus einem sachlichen Grund: Die Spanne innerhalb desselben Erfahrungsstands ist in diesem Feld größer als die Unterschiede zwischen den Erfahrungsständen. Eine Durchschnittszahl beschreibt darin niemanden.

Was sich beschreiben lässt, ist die Mechanik. Sie besteht aus vier Größen, und wer sie kennt, kann die eigene Verhandlung vorbereiten, statt sich an einer fremden Zahl zu orientieren.

Erste Größe: tariflich oder außertariflich

Für die private Versicherungswirtschaft gibt es ein Tarifwerk mit Gehaltsgruppen und Berufsjahren. Einstiegsstellen im Aktuariat fallen häufig darunter, und dann ist die Verhandlung im Wesentlichen eine Frage der Eingruppierung: Welche Tätigkeitsmerkmale werden zugrunde gelegt, und ab wann zählen welche Berufsjahre.

Oberhalb einer bestimmten Verantwortungsstufe wechseln viele Häuser in außertarifliche Verträge. Damit entfällt die Tabelle – und mit ihr die Vergleichbarkeit. Ab diesem Punkt ist das Gehalt eine Einzelvereinbarung, und der Abstand zwischen zwei Menschen mit demselben Lebenslauf kann erheblich werden.

Die erste Frage in einem Gespräch lautet deshalb nicht, was die Stelle zahlt, sondern ob sie tariflich oder außertariflich geführt wird. Die Antwort sagt Ihnen, ob Sie über eine Eingruppierung oder über eine Zahl reden.

Zweite Größe: der Titel und die Unterschrift

Der Titel Aktuar DAV verändert die Vergütung nicht deshalb, weil er eine Urkunde ist, sondern weil er Funktionen öffnet, die ohne ihn nicht besetzt werden können. Wer die versicherungsmathematische Funktion nach § 31 VAG verantwortet oder in der Lebensversicherung als Verantwortlicher Aktuar nach § 141 VAG bestellt ist, trägt eine Verantwortung, die persönlich zugerechnet wird.

Zwischen dem Beginn der DAV-Ausbildung und dem Titel liegen mehrere Jahre, in denen sich am Vertrag oft wenig ändert. Die Häuser, die das anders handhaben, koppeln Anpassungen an bestandene Prüfungen. Das ist verhandelbar und gehört vor dem Ausbildungsbeginn geklärt: eine Zusage, die für jede bestandene Prüfung eine Stufe vorsieht, ist konkreter als ein allgemeines Versprechen.

Dritte Größe: das Haus

Ein Aktuariat in einem international geführten Konzern arbeitet nach anderen Vergütungsregeln als das eines mittelständischen Regionalversicherers oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Dazu kommen Rückversicherer, Beratungshäuser und Softwarehersteller, die aktuarielle Fachleute beschäftigen und sich am selben kleinen Bewerbermarkt bedienen.

Der Unterschied zwischen diesen Arbeitgebertypen ist nicht nur eine Zahl, sondern ein Paket: Der eine zahlt einen höheren Fixanteil bei engem Aufgabenzuschnitt, der andere weniger fix, dafür mit variabler Komponente und breiterer Verantwortung. Wer nur auf das Grundgehalt schaut, vergleicht die Hälfte.

Vierte Größe: die variable Vergütung

Oberhalb der Tarifgrenze ist ein variabler Anteil verbreitet. Klären Sie dabei drei Punkte, bevor Sie eine Zusage bewerten: Woran hängt die Zielerreichung – am Unternehmensergebnis, an der Bereichsleistung, an persönlichen Zielen? Wie wurde in den letzten Jahren tatsächlich ausgezahlt? Und ist der Anspruch vertraglich zugesagt oder steht er unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt?

Gerade im Aktuariat ist die dritte Frage heikel. Eine Kennzahl, an der die eigene Vergütung hängt und die man selbst mitberechnet, ist eine unangenehme Konstruktion. Seriöse Häuser vermeiden sie; wenn sie Ihnen begegnet, fragen Sie nach, wer die Zielerreichung feststellt.

Warum der Auskunftsanspruch hier oft nicht hilft

Das Entgelttransparenzgesetz gibt Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft über das Vergleichsentgelt. In einem Aktuariat läuft dieser Anspruch häufig leer, und zwar aus einem Grund, der im Gesetz steht: Die Auskunft wird nicht erteilt, wenn die Vergleichstätigkeit von weniger als sechs Beschäftigten des jeweils anderen Geschlechts ausgeübt wird.

Aktuariate sind klein. In vielen Häusern gibt es die geforderten sechs Vergleichspersonen schlicht nicht. Der Anspruch ist damit nicht wertlos – in großen Konzernen greift er –, aber er ist kein Ersatz für eigene Recherche.

Woher dann eine belastbare Zahl kommt

Aus drei Quellen, in dieser Reihenfolge. Erstens aus dem Tarifwerk, wenn die Stelle tariflich geführt wird: Dort steht, was die Gruppe zahlt, und die Verhandlung verlagert sich auf die Eingruppierung. Zweitens aus Stellenanzeigen, die eine Spanne nennen – das werden mehr, und eine Spanne aus dem eigenen Marktsegment ist aussagekräftiger als ein bundesweiter Mittelwert. Drittens aus Gesprächen im Berufsstand: Die aktuarielle Gemeinschaft ist klein und trifft sich regelmäßig, und Kollegen in vergleichbarer Funktion sind eine genauere Quelle als jede Datenbank.

Was Sie mit dieser Zahl anfangen, hängt vom Zeitpunkt ab. Beim Einstieg ist die Eingruppierung wichtiger als das Startgehalt, weil sie die nächsten Jahre bestimmt; wie dieser Einstieg aussieht, steht in Der Einstieg ins Aktuariat. Beim Wechsel ist die Frage nach dem außertariflichen Vertrag entscheidend, weil dort der eigentliche Sprung liegt. Und wer bleiben will, verhandelt am besten in dem Jahr, in dem eine Prüfung bestanden oder eine Funktion übernommen wurde – nicht danach.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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