Ein Versicherungsmakler ist zunächst ein Unternehmen mit einer Erlaubnis. Die Menschen, die dort arbeiten, sind in aller Regel Angestellte, und sie brauchen die Erlaubnis nicht selbst – was für sie stattdessen gilt, steht in Erlaubnis, Register und Weiterbildung für Angestellte.
Zum 1. April 2026 waren 47.027 Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO im Vermittlerregister eingetragen. Dahinter stehen sehr unterschiedliche Gebilde: Einzelunternehmen ohne Angestellte, mittelständische Häuser mit einigen Dutzend Beschäftigten und wenige große Gesellschaften mit internationalen Netzwerken. Der Arbeitsplatz unterscheidet sich zwischen diesen Typen erheblich.
Die Rollen in einem Maklerhaus
Die Kundenbetreuung führt die Beziehung: Bestandsaufnahme, Risikoanalyse, Empfehlung, Jahresgespräch. In größeren Häusern ist sie nach Kundensegment und Branche geteilt.
Das Fachreferat – oft Spartenreferat oder Underwriting Desk genannt – erstellt Ausschreibungen, vergleicht Angebote, verhandelt Wortlaute und pflegt eigene Deckungskonzepte. Hier sitzt die fachliche Tiefe des Hauses.
Die Vertragsbearbeitung führt Policen, Nachträge, Fristen und Abrechnungen. Sie ist der Einstiegsbereich und zugleich die Stelle, an der ein Versäumnis am teuersten wird, weil die Fristenkontrolle hier liegt.
Die Schadenbetreuung begleitet den Kunden im Leistungsfall gegenüber dem Versicherer. Sie reguliert nicht, sondern vertritt – ein wichtiger Unterschied zur Schadenregulierung beim Versicherer.
Dazu kommen in größeren Häusern eigene Bereiche für betriebliche Altersversorgung, internationale Programme, Risikoberatung und Digitalisierung.
Wie diese Rollen verteilt sind, hängt an der Größe des Hauses. Wo fünf Menschen arbeiten, macht jeder alles; wo fünfzig arbeiten, gibt es Fachreferate, eine eigene Schadenbetreuung und Spezialisten je Branche. Für die Bewerbung heißt das, dass die Stellenbezeichnung wenig aussagt und die Frage nach der Zahl der Beschäftigten und nach der Aufgabenteilung viel. Wer fachliche Tiefe sucht, braucht ein Haus, das groß genug für Spezialisierung ist; wer Breite und Eigenverantwortung sucht, ist im kleineren besser aufgehoben und übernimmt dort nach zwei Jahren Aufgaben, die anderswo einer höheren Ebene vorbehalten sind.
Was die Arbeit von der beim Versicherer unterscheidet
Sie vertreten, Sie entscheiden nicht. Am Ende zeichnet ein Versicherer oder er zeichnet nicht. Ihr Einfluss läuft über Argumente, Aufbereitung und Marktkenntnis. Wer Entscheidungsbefugnis sucht, findet sie hier nur dort, wo das Haus eine Zeichnungsvollmacht vom Risikoträger erhalten hat.
Sie brauchen Breite statt Tiefe. Ein Underwriter kennt sein Bedingungswerk sehr genau. Im Maklerhaus müssen Sie mehrere Werke nebeneinanderlegen und die Unterschiede erklären können – das ist eine andere Art von Wissen und lässt sich schlechter auswendig lernen.
Die Beratung ist geschuldet. Ein Makler wird für seinen Auftraggeber tätig und haftet für Fehler in der Beratung. Das prägt die Arbeitskultur: Dokumentation ist hier nicht Verwaltung, sondern Schutz des Hauses und der eigenen Person.
Das Haus ist kleiner. Kürzere Wege, schnellere Entscheidungen, weniger Gremien – und weniger Struktur: seltener ein Tarifvertrag, oft kein festes Weiterbildungsbudget, weniger interne Wechselmöglichkeiten. Wie sich das im Vergleich darstellt, steht in Erstversicherer, Makler und Industriemakler als Arbeitgeber.
Angestellt oder selbständig – zwei getrennte Fragen
Die Frage, ob man in einem Maklerhaus angestellt sein oder selbst vermitteln will, wird häufig mit der Frage vermischt, ob man im Maklergeschäft arbeiten will. Das sind zwei Entscheidungen.
Angestellt zu sein heißt: festes Entgelt, Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, betriebliche Altersversorgung, wenn das Haus eine hat – und kein eigener Bestand. Was Sie aufbauen, gehört dem Unternehmen.
Selbständig zu vermitteln heißt: eigene Erlaubnis, eigene Vermögensschadenhaftpflicht, eigene Registereintragung, eigenes unternehmerisches Risiko – und ein Bestand, der einen Wert hat. Welche Vergütungsformen in beiden Fällen vorkommen, steht in Vergütung in der Vermittlung.
Für die meisten Fachkräfte ist die Anstellung der sinnvollere Weg, weil sie fachlich arbeiten wollen und nicht unternehmerisch. Wer den Schritt in die Selbständigkeit erwägt, sollte ihn nach einigen Jahren Anstellung prüfen und nicht davor.
Worauf Sie beim Arbeitgeberwechsel achten sollten
Drei Punkte, die in diesem Segment häufiger vorkommen als beim Versicherer.
Erstens Kundenschutz- und Wettbewerbsabreden. Sie sind hier verbreitet, und sie sind die häufigste Ursache dafür, dass ein Wechsel im letzten Moment scheitert – was rechtlich gilt, steht in Wettbewerbsverbot und Vertraulichkeit beim Wechsel.
Zweitens die Frage nach der Nachfolge. Viele mittelständische Maklerhäuser sind inhabergeführt, und die Eigentümerfrage ist in den kommenden Jahren offen. Ob ein Haus verkauft, an die nächste Generation übergeben oder an einen Konsolidierer angeschlossen wird, verändert den Arbeitsplatz erheblich. Diese Frage im Bewerbungsgespräch zu stellen, ist nicht unhöflich, sondern sachgerecht.
Drittens die Vermögensschadenhaftpflicht des Hauses. Ein Maklerunternehmen muss eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten; fragen Sie danach, wie die Tätigkeit der Angestellten dort eingeschlossen ist.
Wohin es führt
In die fachliche Leitung eines Spartenreferats, in die Betreuung größerer Kunden, in das Industriemaklergeschäft, zurück auf die Risikoträgerseite – oder in die Selbständigkeit. Die Wege zwischen den Lagern sind kurz, und die Marktkenntnis aus dem Maklerhaus ist auf der Versichererseite ausdrücklich gefragt, besonders in der Maklerbetreuung.
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